Ausbildereignung - viel mehr als ein Titel





Eine Ausbildereignung eröffnet verschiedenen Zielgruppen neue Möglichkeiten:

I. Selbstständige / Freiberufler
Sie sind selbstständig und streben nach einem weiteren stabilen Standbein? Als Dozierende können Sie sich mit Ihrem Fachwissen und Ihrer Berufserfahrung ein zusätzliches und vor allem zukunftssicheres Wirkungsfeld in der Bildung erschließen. Gewohnt eigenverantwortlich nutzen Sie neue Marktbereiche und sichern sich weitere Umsätze. Bildung mit Service bietet hier spezielle Kooperationsansätze, sprechen Sie uns einfach an.

II. Fachkräftenachwuchs
Sie möchten durch eigene Ausbildung Fachkräfte entwickeln und Lücken in Ihrer Personalplanung schließen? Machen Sie sich unabhängig vom aktuellen Arbeitsmarkt und bilden Sie eigenes Fachpersonal aus. Ganz speziell auf Ihr Unternehmen, auf Ihr Leistungsportfolio und auf Ihre Kunden zugeschnitten.

III. Karriere
Sie sind ambitioniert sich neuen Herausforderungen zu stellen und wollen weitere Verantwortung übernehmen? Sichern Sie sich neue berufliche Perspektiven und beschreiten Sie einen lukrativen Weg finanzieller und persönlicher Anerkennung.

I. Fachliche Eignung
Diese Voraussetzung erfüllen Sie durch eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Studium. Nachweise in Form von Zeugnissen oder Zertifikaten sind dafür erforderlich. Die erlernten Fähigkeiten, optimalerweise ergänzt durch fachpraktische Erfahrung, bilden die Grundlage, um in dem betreffenden Bildungsbereich ausbilden zu dürfen und selbstverständlich auch zu können.

II. Persönliche Eignung
Ihre sozialen Kompetenzen sind hier gefordert. Der persönliche Umgang mit Auszubildenden aller Bildungsebenen steht dabei im Vordergrund. Kommunikationsstärke, Geduld und eine strukturierte Arbeitsweise zählen gleichermaßen dazu, wie die Fähigkeit Menschen zu motivieren und auf verschiedene Persönlichkeiten diverser Altersgruppen empathisch einzugehen.

III. Pädagogische Eignung
Selbstverständlich muss pädagogisches Personal eine dementsprechende Befähigung besitzen und auch nachweisen. Die Ausbildereignung stellt das Mindestmaß einer pädagogischen Qualifikation dar und ist eine Alternative, beispielsweise zu einem Lehramtsstudium, mit erheblich weniger Aufwand.

Den Vorbereitungslehrgang auf die Eignungsprüfung führt Bildung mit Service nach der Handwerksordnung (HwO) durch. Eine Einschränkung der beruflichen Hintergründe der Teilnehmenden gibt es jedoch nicht. Grundsätzlich kann jder mit einer abgeschlossenen Ausbildung zur Prüfung zugelassen werden..

Die Prüfung wird von der Handwerkskammer nach der Ausbilder-Eignungsverordnung (BGBL. I S.88) abgenommen und weist die berufs- und arbeitspädagogischen Fähigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Sinne des § 30 des Berufsbildungsgesetzes nach.

Die Prüfung unterteilt sich in einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. In der schriftlichen Prüfung werden Fakten abgefragt und durch praxisorientierte Fallbeispiele Fachkenntnisse überprüft.

Der mündliche Part der Prüfung besteht wiederum aus zwei Teilen. In einer Lehrunterweisung stellen die Prüflinge eine Ausbildungssituation nach, gefolgt von einem Fachgespräch mit der Prüfungskommission.




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